Im Lohnzettel 2007 auch Arbeitsstätte anführen

Jeder Lohnzettel, der nach dem 1.1.2007 ausgestellt wird, muss auch die letzte Arbeitsstätte des Arbeitnehmers enthalten, der er zugeteilt war. Es handelt sich dabei um feste Betriebstätten; Baustellen und mobile Verkaufsstellen gelten nicht als Arbeitsstätte.

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