Anmeldefrist bei der Gebietskrankenkasse unverändert
ASVG-Anmeldepflicht vorerst unverändert
Die geplante Verschärfung der ASVG-Meldepflichten (sofortige Anmeldung zur Pflichtversicherung bei Arbeitsantritt) gilt im Rahmen eines Pilotversuches weiterhin nur für das Burgenland und wurde bisher nicht auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt (siehe aber die Ausführungen zu Punkt 1). Für die übrigen Bundesländer gilt im Jahr 2007 die Anmeldung daher nach wie vor als zeitgerecht, wenn sie innerhalb der satzungsgemäß erstreckten Frist von 7 Tagen erfolgt.
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