Übersicht: Wer muss bis wann eine Einkommensteuererklärung abgeben

a) Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten - „normale" Veranlagung

 
 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

Formular

abzugeben bis

Papierform

elektronisch

Steuerpflichtiges Einkommen
> € 10.000

E1

30. 4. 2007

2. 7. 2007

Steuerpflichtiges Einkommen
< € 10.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung

E1

30. 4. 2007

2. 7. 2007

In Einkünften sind ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz
25 %) enthalten

E1

30. 4. 2007

2. 7. 2007

Antrag auf Gutschrift der Negativsteuer für einkommenslose Alleinverdiener (mit mindestens einem Kind) bzw Alleinerzieher

E5

bis 2.1.2012

b) Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als 10.900 EUR - Arbeitnehmerveranlagung

 
 

Grund zur Abgabe der Steuererklärung

Formular

abzugeben bis

Papierform elektronisch

(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730

E1

30. 4. 2007 2. 7. 2007

Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von 2 oder mehreren Arbeitgebern

L1

1. 10. 2007 1. 10. 2007

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt

L1

1. 10. 2007 1. 10. 2007

Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freibetragsbescheid wurde berücksichtigt, tatsächliche Ausgaben weichen aber ab

L1

Aufforderung durch Finanzamt

Freiwillige Steuererklärung (bei schwankenden Gehaltsbezügen oder diversen noch nicht geltend gemachten Steuerabsetzposten, wie Werbungs­kosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung bzw Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder Unterhaltsabsetzbetrag )

L1

bis 2.1.2012

Antrag auf (teilweise) Erstattung der Kapitalertragsteuer (wenn kein Pflichtveranlagungstatbestand besteht)

E 3

bis 2.1.2012

Für Steuerpflichtige, die durch einen Wirtschaftstreuhänder vertreten sind, gelten umfassende generelle Fristverlängerungen (maximal bis zum 31. März bzw 30. April des zweitfolgenden Jahres, also für die Steuererklärungen 2006 maximal bis 31. März bzw 30. April 2008).

Quelle: ÖGWT

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