Doch keine Gebührenpflicht von (Standard)Softwarelizenzverträgen?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom 7.9.2006, 2006/16/0054, überraschend entschieden, dass (Standard)Softwarelizenzverträge gebührenpflichtig sind. Die Finanzverwaltung wird sich dieser Rechtsmeinung erfreulicherweise nicht anschließen. Im Rahmen des derzeit noch als Regierungsvorlage vorliegenden Budgetbegleitgesetzes 2007 soll in das Gebührengesetz eine Befreiungsbestimmung für Verträge über die Nutzung von Software aufgenommen werden; die Befreiung soll rückwirkend für Verträge ab 1.1.2002 gelten.

Quelle: ÖGWT

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