VwGH: Elektronisch signierte E-Mail löst als Urkunde Gebührenpflicht aus!

Bisher wurde die in den Gebührenrichtlinien des BMF enthaltene Rechtsmeinung, wonach elektronische Signaturen eine Urkunde erzeugen und damit Gebührenpflicht auslösen, von Steuerexperten als Fehlmeinung eingestuft. Der VwGH hat sich nun aber jüngst der Ansicht des BMF angeschlossen. Nach aktueller Ansicht des VwGH löst der Abschluss von grundsätzlich gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte per E-Mails, welche mit sicheren oder einfachen elektronischen Signaturen versendet werden, auch ohne Ausdruck des E-Mails auf Papier die Gebührenpflicht aus, weil auch ein Bildschirm als „Urkundenstoff“ (analog zu Papier) dienen kann.
 
 
Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)