Änderungen im Finanzstrafgesetz

Am 5.6.2007 wurde im Parlament die Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 beschlossen. Die Änderungen im Finanzstrafgesetz sind deshalb notwendig geworden, weil die Strafprozessordnung (StPO) mit Wirkung ab dem 1.1.2008 einer grundlegenden Reform unterzogen wurde. Das Finanzstrafgesetz enthält Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren, welche die Strafprozessordnung entweder für unmittelbar anwendbar erklären oder diese abändern oder ergänzen. Die Finanzstrafbehörden haben als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der StPO anzuwenden und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens.

Im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens werden die allgemeinen Bestimmungen um die wesentlichen Grundsätze des gerichtlichen Strafverfahrens ergänzt. Auch die Rechte der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren werden im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der StPO erweitert bzw präziser umschrieben.

Sämtliche Änderungen des Finanzstrafgesetzes durch die gegenständliche Novelle treten mit 1.1.2008 in Kraft.

Quelle: ÖGWT

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