Versicherungsmakler & Co: Umsatzsteuerpflicht-Benachteiligung bis 1. Jänner 2009 ausgesetzt


Aussendung Wirtschaftskammer (WKO):

„Wie ein Damoklesschwert hat die Umsatzsteuer-Pflicht für die Bezüge von Geschäftsführern von GmbHs die Branche der Versicherungsmakler in Österreich bedroht“, sagt Gunther Riedlsperger, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Mehrbelastung für die Versicherungsmakler beziffert der Branchensprecher mit knapp 12 Millionen Euro.

Mit 1. Jänner d.J. war die bisherige Befreiung des Geschäftsführerbezugs von Umsatzsteuer für jene GmbHs aufgehoben worden, die selbst keine Umsatzsteuer verrechnen, aber auch keinen Vorsteuerabzug haben (so genannt „unecht Umsatzsteuer-befreit“). In etwa ein Viertel der fast 4000 österreichischen Versicherungsmakler betreibt ihr Geschäft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. „Für diese wurde die Umsatzsteuer für den Geschäftsführerbezug schlagartig zu einem Kostenbestandteil“, so Riedlsperger. Es könne nicht sein, und widerspreche dem internationalen System der Umsatzsteuer, dass diese auf diesem Wege zu einer fixen Ertragssteuer mutiere.

Davor war es bis Ende 2006 so, dass Geschäftsführern von GmbHs umsatzsteuerlich wie Nichtunternehmer behandelt wurden, wodurch sie für ihren Bezug keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen mussten. Diese Regelung war für wesentlich beteiligte oder mit einem besonderen Stimmrecht ausgestattete Gesellschaftergeschäftsführer von GmbHs anwendbar.

Jetzt hat das Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben eine rückwirkend ab 1. Jänner 2007 geltende Verlängerung dieser Regelung bestätigt. „Mit dieser Verlängerung wird die im Jahr 2006 durch die Umsatzsteuer-Richtlinie verursachte Benachteiligung der Versicherungsmakler bis 1. Jänner 2009 ausgesetzt. „Damit hat das Finanzministerium auf eine berechtigte Forderung der Versicherungsmakler in Österreich rasch reagiert“, zeigt sich Riedlsperger zufrieden. „Bezüglich der Verlängerung und die rückwirkend anwendbare Toleranzregelung wurden bzw. werden die Finanzämter vom BMF informiert“, so Riedlsperger. In Zusammenarbeit mit der Universität Graz wird an einer endgültigen Regelung für die Zeit nach dem 1. Jänner 2009 gearbeitet. (JR)

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