Auf Größe kommt es nicht an: Opel Zafira als Kleinbus

Unabhängiger Finanzsenat erweitert Vorsteuerabzug für Autos, Finanzamt ruft dagegen Höchstgericht an.


Der Opel Zafira, ein Minivan mit sieben Sitzplätzen an Bord, zählt zum Kreis jener Kleinbusse, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Diese Auffassung vertritt der Unabhängige Finanzsenat/Außenstelle Feldkirch in einer aktuellen Berufungsentscheidung (RV/0295-F/06). Er wendet sich damit gegen das Finanzministerium, das den Zafira als Pkw bisher nicht in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigen Kleinbusse aufgenommen hat. Prompt hat das Finanzamt Amtsbeschwerde gegen die UFS-Entscheidung erhoben.

Die begünstigten Kleinbusse müssen mindestens sieben Personen transportieren können und eine kastenförmige Gestalt haben. Die Finanzverwaltung verlangt dafür 1,70Meter Mindesthöhe und wenigstens 4,5Meter Länge. Der Zafira bleibt mit 168,4 bzw. 431,7Zentimetern hinter den Mindestmaßen zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof hat allerdings schon im Vorjahr in einer Vorentscheidung zum Opel Zafira (2003/15/0050) die Kriterien der Finanzverwaltung zur Beurteilung der Kastenform bemängelt. Der UFS hat nun penibel Kriterien von der Dachform bis zum Steilheck entwickelt, jedoch ohne Mindestlänge. Er kann keinen prinzipiellen Unterschied beispielsweise zum VW Sharan erkennen, einem größeren, aber der Gestalt nach sehr ähnlichen Van. Ähnliches wird wohl für den Touran, den kleinen Bruder das Sharan aus dem Hause VW, gelten.

Zum Vorsteuerabzug sind alle Unternehmer jenseits der Kleinunternehmergrenze (30.000Euro Jahresumsatz ohne USt) berechtigt, erläutert Klaudia Nadlinger von der KPMG; darunter kann man für die Steuerpflicht optieren. Die Vorsteuer wird mit der vom Unternehmer seinerseits in Rechnung gestellten USt verrechnet.

Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2007

 

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