Termin 30.9.2007: Kapitalgesellschaften

Spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag müssen alle Kapitalgesellschaften beim zuständigen Firmenbuch den Jahresabschluss samt Lagebericht einreichen, dh für den Regelbilanzstichtag 31.12.2006 bis Ende September 2007. Für kleine GmbHs gilt eine verkürzte Form der Offenlegung mittels Formblatt. Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsverpflichtung sind Zwangsstrafen bis zu € 3.600 vorgesehen, die auch mehrmals verhängt werden können. Ab der dritten Zwangsstrafe kann bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften die Strafe überdies auf das Dreifache und bei großen Kapitalgesellschaften auf das Sechsfache angehoben werden!

Tipp: Die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung wird zwar in der Praxis erst ab Ende September 2008 faktisch wirksam, allerdings bringt die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch bereits ab 1.1.2007 eine Ersparnis von € 48 an Gerichtsgebühren.

Quelle: ÖGWT

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