Termin 30.9.2011 - Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmen-buch

Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2011. Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten haben, können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen.

Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 € und für AGs 131 €, die Eintragungsgebühr 18 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 47 € und bei einer AG 149 €.
 
Quelle: ÖGWT

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