Termin 30.9.2010: Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 31.12.2009 beim Firmenbuch

Grundsätzlich sind alle Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen, mit Ausnahme von (offenlegungspflichtigen) Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 € nicht überschritten haben. Diese können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen. Bei Verletzung der Verpflichtung zur Einreichung sind Zwangsstrafen bis zu 3.600 € vorgesehen, die auch mehrmals verhängt werden können. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden. Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 € und für AGs 131 €, die Eintragungsgebühr 18 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 47 € und bei einer AG 149 €.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)