Termin 30.09.2009: Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 31.12.2008 beim Firmenbuch
Seit dem Vorjahr müssen
alle Jahresabschlüsse ab Bilanzstichtag 31.12.2007
verpflichtend in
elektronischer Form beim Firmenbuch eingereicht werden
. Ausgenommen davon sind (grundsätzlich weiterhin offenlegungspflichtige)
Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000 nicht überschritten haben. Diese können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen. Bei Verletzung der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung sind
Zwangsstrafen
bis zu €3.600 vorgesehen, die auch mehrmals verhängt werden können. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden. Die
Eingabegebühr beträgt bei
elektronischer Einreichung für
GmbHs € 34 und für
AGs €
131, die
Eintragungsgebühr €
17 (Papierform) bzw
€ 10 (elektronisch). Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH € 44 und bei einer AG € 141.
Quelle: ÖGWT
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