Termin 30.09.2009: Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 31.12.2008 beim Firmenbuch


Seit dem Vorjahr müssen alle Jahresabschlüsse ab Bilanzstichtag 31.12.2007 verpflichtend in elektronischer Form beim Firmenbuch eingereicht werden . Ausgenommen davon sind (grundsätzlich weiterhin offenlegungspflichtige) Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000 nicht überschritten haben. Diese können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen. Bei Verletzung der Verpflichtung zur elektronischen Einreichung sind Zwangsstrafen bis zu €3.600 vorgesehen, die auch mehrmals verhängt werden können. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden. Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs € 34 und für AGs € 131, die Eintragungsgebühr 17 (Papierform) bzw € 10 (elektronisch). Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH € 44 und bei einer AG € 141.

 

Quelle: ÖGWT

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