Geldwäsche: Anmeldepflicht für Reisende mit Barmitteln von € 10.000

Wenn Sie bei der Ein- oder Ausreise in das EU-Gemeinschaftsgebiet Bargeld im Werte von €10.000 oder mehr mit sich führen, müssen Sie dieses seit 15.6.2007 bei den Zollbehörden anmelden. Die Zollbehörden sind berechtigt, das Gepäck und die Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Die Anmeldepflicht soll illegale Geldbewegungen vor allem im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterbinden. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des BMF verfügbar.

Quelle: ÖGWT

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