Änderungen im Arbeitszeitgesetz (AZG)

Die im Sommer beschlossenen Änderungen im AZG bringen wesentliche Neuerungen für Teilzeitarbeitskräfte. So können Änderungen des Ausmaßes der Teilzeit ab 1.1.2008 nur mehr in Schriftform erfolgen. Den Teilzeitbeschäftigten gebührt weiters ab 1.1.2008 für Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von 25 % zum Normallohn. Diese Zuschläge sind nur dann nicht zu bezahlen, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten (der mit dem Arbeitnehmer festzulegen ist) durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Bei gleitender Arbeitszeit kann der Durchrechnungszeitraum auch länger sein. Durch Kollektivvertrag können die Zuschlagsregelungen auch abweichend (dh auch niedriger) geregelt werden. Der 25 %ige Mehrarbeitszuschlag ist steuerlich nicht begünstigt, da die Kriterien für steuerfreie Überstundenzuschläge nicht erfüllt sind.

Quelle: ÖGWT

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