Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 für Unternehmer - Tipp 6 von 14

Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2007


Die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2007 auf € 30.000 (bisher € 22.000) angehoben. Je nach anzuwendenden Umsatzsteuersatz sind Kleinunternehmer im Jahr 2007 daher mit Bruttoumsätzen von bis zu € 36.000 (bei einem Steuersatz von 20%) umsatzsteuerfrei (bei 10%igen Umsätzen, wie zB bei der Vermietung von Wohnungen, beträgt die Bruttoumsatzgrenze € 33.000). Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf allerdings auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Überdies ist die Steuerbefreiung mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs für alle mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben verbunden.

TIPP : In Einzelfällen kann es sich lohnen, zu prüfen, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten wird und in diesem Fall noch im Jahr 2007 korrigierte Rechnungen auszustellen sind.

 

Quelle: ÖGWT

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