Steuersplitter zum Jahresbeginn 1/8

Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen


Das Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen in Form von Wertpapieren oder Rückdeckungsversicherungen muss nach der Neuregelung durch das BudBG 2007 erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen – somit frühestens zum 31.7.2008 – erfüllt sein. Bei Bilanzierung nach dem Kalenderjahr ist der maßgebende Stichtag der 31.12.2008.

Quelle: ÖGWT

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