A - Körperschaftsteuer 2/3

Privatstiftung - Veräußerungsgewinn


Veräußert eine Privatstiftung eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, kann der Veräußerungsgewinn zur Vermeidung der 12,5%igen Zwischensteuer innerhalb von 12 Monaten auf eine neu angeschaffte mehr als 10%ige Kapitalbeteiligung übertragen werden. Ab 1.1.2008 ist dies aber nur mehr dann möglich, wenn die neue Beteiligung, auf die der Veräußerungsgewinn übertragen werden soll, nicht von einer Körperschaft erworben wird, an der die Privatstiftung, der Stifter oder ein Begünstigter allein oder gemeinsam direkt oder indirekt mit mindestens zu 20 % beteiligt sind. Demnach ist jedenfalls eine Übertragung realisierter stiller Reserven weiterhin in folgenden Fällen möglich:

  • Gründung einer neuen Tochtergesellschaft durch die Privatstiftung,
  • Kapitalerhöhung bei einer bestehenden Tochterkapitalgesellschaft der Privatstiftung oder
  • Erwerb einer mehr als 10%igen Beteiligung von fremden Dritten.

Quelle: ÖGWT

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