A - Körperschaftsteuer 3/3

Steuerfreibetrag von € 7.300,-- für gemeinnützige Körperschaften


Gemeinnützige Körperschaften
können den jährlichen Steuerfreibetrag von € 7.300, der ihnen für steuerpflichtige Einkünfte aus Hilfstätigkeiten zusteht, soweit er nicht genutzt wurde künftig auf 10 Jahre vortragen. Die Neuregelung kann bereits für das Jahr 2004 unter Berücksichtigung der ab dem Jahr 1995 nicht genutzten Freibeträge angewendet werden.

Quelle: ÖGWT

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