A - Körperschaftsteuer 3/3
Steuerfreibetrag von € 7.300,-- für gemeinnützige Körperschaften
Gemeinnützige Körperschaften können den jährlichen
Steuerfreibetrag von € 7.300, der ihnen für steuerpflichtige Einkünfte aus Hilfstätigkeiten zusteht, soweit er nicht genutzt wurde künftig auf
10 Jahre vortragen. Die Neuregelung kann bereits für das Jahr 2004 unter Berücksichtigung der ab dem Jahr 1995 nicht genutzten Freibeträge angewendet werden.
Quelle: ÖGWT
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