A - Umsatzsteuer 1/3

· Ab 1.1.2008 muss für Werklieferungen oder Werkleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken auch dann eine Rechnung ausgestellt werden, wenn sie an einen Privaten erbracht wird (Ausstellungsfrist: 6 Monate).

· Klarstellend wird nunmehr – entsprechend der Judikatur des EuGH - gesetzlich verankert, dass ein Unternehmer das Recht auf Vorsteuerabzug verliert, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Umsatz in der Lieferkette mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist.

· Das Recht zum Abzug fiktiver Vorsteuern beim Export von Gebrauchtwagen wird ab 1.1.2008 ersatzlos gestrichen.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)