A - Umsatzsteuer 2/3
Unternehmer müssen ab 1.1.2008 jede Änderung der für die Erteilung einer UID-Nummer maßgeblichen Verhältnisse (zB Beendigung der Unternehmereigenschaft) dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht kann mit bis zu € 5.000 bestraft werden.
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.