A - Umsatzsteuer 2/3

Unternehmer müssen ab 1.1.2008 jede Änderung der für die Erteilung einer UID-Nummer maßgeblichen Verhältnisse (zB Beendigung der Unternehmereigenschaft) dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Die vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht kann mit bis zu € 5.000 bestraft werden.

 

Quelle: ÖGWT

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