Steuersplitter 5/7
Rezeptgebührenobergrenze
Für Gewerbepensionisten und GSVG-Versicherte wird die jährliche Rezeptgebührenbelastung ab 1.1.2008 automatisch mit 2 % des Nettoeinkommens begrenzt. Überschreitet die Summe der abgerechneten Rezeptgebühren diese Grenze, tritt für das restliche Kalenderjahr eine Rezeptgebührenbefreiung ein, welche für den Arzt im e-card-System ersichtlich ist.
Quelle: ÖGWT
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