Erhöhung des EU-Quellensteuerabzugs für Zinsen auf 20 % ab 1.7.2008

In Umsetzung der EU-Zinsenrichtlinie hat Österreich mit 1.7.2005 das EU-Quellensteuergesetz in Kraft gesetzt, dessen Ziel es ist, grenzüberschreitende Zinsenzahlungen an ausländische Privatanleger (natürliche Personen) innerhalb der EU effektiv zu besteuern. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben dazu einen Informationsaustausch in Form von Kontrollmitteilungen an die nationale Steuerbehörde des betreffenden EU-Ausländers eingeführt. Österreich, Belgien und Luxemburg wurde aufgrund ihrer strengen Bankgeheimnisse zugestanden, statt der Meldepflicht eine Quellensteuer auf derartige Zinsenzahlungen einzuheben (dieses Quellensteuersystem gilt auch für Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Schweiz sowie für die abhängigen und assoziierten Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, wie zB British Virgin Islands, Guernsey und Jersey).

Die Quellensteuersätze werden im Dreijahresrhythmus angehoben: Der bisherige Steuersatz von 15% wird daher ab 1.7.2008 auf 20 % angehoben (und gilt dann bis 30.6.2011; ab 1.7.2011 beträgt der Steuersatz 35 %). Ein österreichischer Anleger, der zinsbringende Investments in Belgien, Luxemburg oder auch der Schweiz oder Liechtenstein hält (bzw ein nicht-österreichischer EU-Bürger, der Zinserträge auf einem österreichischen Wertpapierdepot vereinnahmt) und anonym bleiben will, muss sich mit dem hohen Steuersatz abfinden. Mit dem Quellensteuerabzug ist allerdings im Regelfall keine Endbesteuerung verbunden.

 

Quelle: ÖGWT

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