Erhöhung des Kategorie-Mietzinses ab 1.9.2008

Im Vorfeld der anstehenden Nationalratswahl wurde zwar diskutiert, die sich mit 1.9.2008 nach dem Mietrechtsgesetz ergebende Anhebung der Kategorie-Mietzinse aufzuschieben, letztlich fand sich dafür aber keine parlamentarische Mehrheit. Aufgrund der Überschreitung des gesetzlichen Schwellenwerts von 5 % im Mai 2008 kommt es mit 1.9.2008 zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse um 5,7 %. Gleichzeitig werden die Mindestmietzinse (vormals Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) ebenfalls mit 1.9.2008 um 5,7 % angepasst. Die erhöhten Mietzinse können allerdings aufgrund der komplizierten Erfordernisse zu deren Geltendmachung erst für Zinstermine ab 1.10.2008 ihre Wirkung entfalten. Das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale ist an den Mietzins der Kategorie A gekoppelt und steigt damit bereits ab dem 1.9.2008 um 5,7 %. Die neuen und alten Kategoriemietzinse sowie Mindestmietzinse je m² Nutzfläche in € betragen im Einzelnen wie folgt:

Kategoriemitezins

 Mindestmietzins

   alt                 neu    alt                  neu
Kategorie A     2,91               3,08     1,93                2,04
Kategorie B     2,19               2,31     1,46                1,54
Kategorie C     1,46               1,54     0,97                1,03
Kategorie D brauchbar     1,46               1,54     0,97                1,03
Kategorie D unbrauchbar     0,73               0,77     0,73                0,77

 

Quelle: ÖGWT

 

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