Erhöhung des Kategorie-Mietzinses ab 1.9.2008
Im Vorfeld der anstehenden Nationalratswahl wurde zwar diskutiert, die sich mit 1.9.2008 nach dem Mietrechtsgesetz ergebende Anhebung der Kategorie-Mietzinse aufzuschieben, letztlich fand sich dafür aber keine parlamentarische Mehrheit. Aufgrund der Überschreitung des gesetzlichen Schwellenwerts von 5 % im Mai 2008 kommt es mit 1.9.2008 zu einer
Anhebung der Kategorie-Mietzinse um 5,7 %. Gleichzeitig werden die Mindestmietzinse (vormals Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) ebenfalls mit 1.9.2008 um 5,7 % angepasst. Die erhöhten Mietzinse können allerdings aufgrund der komplizierten Erfordernisse zu deren Geltendmachung erst für Zinstermine
ab 1.10.2008 ihre Wirkung entfalten. Das mietrechtliche
Verwaltungskostenpauschale ist an den Mietzins der Kategorie A gekoppelt und steigt damit bereits ab dem 1.9.2008 um 5,7 %. Die neuen und alten Kategoriemietzinse sowie Mindestmietzinse je m² Nutzfläche in € betragen im Einzelnen wie folgt:
Kategoriemitezins |
Mindestmietzins |
|
alt neu | alt neu | |
Kategorie A | 2,91 3,08 | 1,93 2,04 |
Kategorie B | 2,19 2,31 | 1,46 1,54 |
Kategorie C | 1,46 1,54 | 0,97 1,03 |
Kategorie D brauchbar | 1,46 1,54 | 0,97 1,03 |
Kategorie D unbrauchbar | 0,73 0,77 | 0,73 0,77 |
Quelle: ÖGWT
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