Behandlung von Dividenden aus unter 10%igen Auslandsbeteiligungen

Dividenden aus Auslandsbeteiligungen sind im Rahmen des so genannten „internationalen Schachtelprivilegs“ bei der österreichischen Mutter-Kapitalgesellschaft steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mindestens 10% beträgt und mindestens seit einem Jahr besteht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat vor kurzem entschieden, dass sich die aus dieser Gesetzeslage ergebende Steuerpflicht von Dividenden aus unter 10%igen Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften gemeinschaftsrechtswidrig ist. Laut Information des BMF wird dieser höchstgerichtlichen Entscheidung dadurch entsprochen, dass zur steuerlichen Entlastung derartiger Dividenden von in der EU (oder im EWR-Staat Norwegen) ansässigen Gesellschaften die ausländische Körperschaftsteuer bis zur Höhe der auf der Dividende lastenden österreichischen Körperschaftsteuer angerechnet werden kann.

Beispiel für Anrechnung bei einer Dividende aus einer unter 10%igen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft (deutsche Köst = 25 %):

Erhaltene Bruttodividende € 100, einbehaltene anrechenbare deutsche Quellensteuer € 15

In Österreich zu versteuernde Dividende:        Neu      Bisher

Erhaltene Bruttodividende                           100,00 100,00
zuzüglich anrechenbare deutsche KöSt           33,33    0,00
zu versteuernde Dividende                          133,33 100,00
davon 25 % österr KöSt                               33,33  25,00
abzüglich anrechenbare deutsche KöSt          -33,33   0,00
abzüglich anrechenbare Quellensteuer              0,00 -15,00
österr Steuerbelastung                                   0,00 10,00

 Für Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten kann weiterhin nur eine allfällige ausländische Quellensteuer angerechnet werden.

Quelle: ÖGWT

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