Behandlung von Dividenden aus unter 10%igen Auslandsbeteiligungen
Dividenden aus Auslandsbeteiligungen sind im Rahmen des so genannten „internationalen Schachtelprivilegs“ bei der österreichischen Mutter-Kapitalgesellschaft steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung mindestens 10% beträgt und mindestens seit einem Jahr besteht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat vor kurzem entschieden, dass sich die aus dieser Gesetzeslage ergebende Steuerpflicht von Dividenden aus unter 10%igen Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften gemeinschaftsrechtswidrig ist. Laut Information des BMF wird dieser höchstgerichtlichen Entscheidung dadurch entsprochen, dass zur steuerlichen Entlastung derartiger Dividenden von in der EU (oder im EWR-Staat Norwegen) ansässigen Gesellschaften die ausländische Körperschaftsteuer bis zur Höhe der auf der Dividende lastenden österreichischen Körperschaftsteuer angerechnet werden kann.
Beispiel für Anrechnung bei einer Dividende aus einer unter 10%igen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft (deutsche Köst = 25 %):
Erhaltene Bruttodividende € 100, einbehaltene anrechenbare deutsche Quellensteuer € 15
In Österreich zu versteuernde Dividende: Neu Bisher
Erhaltene Bruttodividende 100,00 100,00
zuzüglich anrechenbare deutsche KöSt
33,33 0,00
zu versteuernde Dividende
133,33 100,00
davon 25 % österr KöSt 33,33 25,00
abzüglich anrechenbare deutsche KöSt -33,33 0,00
abzüglich anrechenbare Quellensteuer
0,00 -15,00
österr Steuerbelastung
0,00 10,00
Für Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten kann weiterhin nur eine allfällige ausländische Quellensteuer angerechnet werden.
Quelle: ÖGWT
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