Trinkgelder weiterhin steuerfrei

 


In einem am 14. 10. 2008 veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH die Steuerfreiheit für Trinkgelder bestätigt: Im Anlassfall, der Beschwerde gegen die Besteuerung der Trinkgelder von Croupiers (sog. Cagnotte), hatte der VfGH zunächst gegen die unterschiedliche steuerliche Behandlung Bedenken gehegt. Diese seien allerdings nicht schlagend, weil die Cagnotte nicht vom Dienstnehmer selbst, sondern von seinem Dienstgeber, dem Casino, entgegengenommen und anschließend verteilt werde. Im Übrigen sei die Steuerfreiheit von Trinkgeldern zulässig, weil laut VfGH „eine realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte (...) offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar“ sei. Dem Gesetzgeber stehe es somit offen, rechtspolitisch mit einer Normierung einer Steuerbefreiung zu reagieren.

 

Quelle: www.steuermonitor.at

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