Steuerliche Wahlzuckerl vom 24.9.2008 1/3 - Einkommensteuer

In der denkwürdigen Parlamentssitzung vom 24.9.2008 wurden wenige Tage vor der Nationalratswahl mit unterschiedlichen parlamentarischen Mehrheiten zahlreiche Gesetze beschlossen, . . . .


. . . welche nach Expertenberechnungen den Staatshaushalt künftig mit weit über 2 Milliarden €  pro Jahr belasten werden. Eines der teuersten Gesetzesvorhaben, nämlich die Senkung der Umsatzsteuer für Lebensmittel auf 5 %, ist allerdings gescheitert. Drei steuerlich relevante Gesetzesanträge haben aber eine Mehrheit gefunden und wurden am 8.10.2008 auch vom Bundesrat abgesegnet. 

1. Einkommensteuer
 

  • Die Steuerfreiheit von pauschalen Nächtigungsgeldern, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind, wurde gesetzlich verankert.
  • Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, können auch nach dem 31.12.2009 steuerfrei behandelt werden.
  • Die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge wurde verdoppelt. Ab 1.1.2009 bleiben daher Zuschläge für die ersten 10 Überstunden (bisher 5) pro Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 € (bisher 43 €), monatlich steuerfrei.


    Quelle: ÖGWT
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