Steuerzuckerl vom 24.9.2008 3/3 - 13. Familienbeihilfe
Der im September auszuzahlende Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird verdoppelt. Diese „13. Familienbeihilfe“ wird nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt rückwirkend für September 2008 ausbezahlt werden.
Quelle: ÖGWT
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