Internationale Finanzkrise - Maßnahmenpaket der Bundesregierung


Im Blitztempo wurde im Parlament am 20. und 21.10.2008 angesichts der aus den USA auf Europa übergreifenden bedrohlichen internationalen Finanzkrise das folgende umfangreiche Maßnahmenpaket beschlossen, durch welches der österreichische Interbankenmarkt gestärkt und der Finanzmarkt stabilisiert werden soll:

1. Interbankmarktstärkungsgesetz

Mit diesem Gesetz wird der Finanzminister ermächtigt, zu Gunsten einer voraussichtlich bei der Nationalbank angesiedelten Interbanken-Clearingstelle Haftungen im Volumen von bis zu 85 Mrd € zu übernehmen. Für die Haftungen ist von der Gesellschaft ein mit dem Bund zu vereinbarendes angemessenes Haftungsentgelt zu entrichten. Mit diesen Haftungen soll erreicht werden, dass das Vertrauen der Kreditinstitute in den Interbankmarkt gestärkt wird, sodass allfällige Liquiditätsprobleme, die sich daraus ergeben könnten, dass Kreditinstitute überschüssige Liquidität unter Umständen nur zurückhaltend an andere Banken ausleihen, vermieden werden. Durch die Belebung des Interbankmarktes wird somit insgesamt die Liquidität gesteigert, was letztendlich der gesamten österreichischen Wirtschaft zugute kommt. Das Gesetz ist mit 31.12.2009 befristet.

2. Finanzmarktstabilitätsgesetz

Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation von inländischen Banken und Versicherungen kann der Finanzminister mit einem Volumen von bis zu 15 Mrd € Garantien für einzelne Gesellschaften oder von diesen gehaltenen Forderungen abgeben, Anteilsrechte erwerben oder im Extremfall sogar Institute gegen "angemessene Abfindung" per Bescheid verstaatlichen. Die übernommenen Anteilsrechte sollen von einer zu gründenden Tochtergesellschaft der ÖIAG gehalten und später wieder privatisiert werden.

3. Änderungen im Bankwesengesetz (BWG) und im Börsegesetz

Die im BWG geregelte Einlagensicherung wird für natürliche Personen rückwirkend per 1.10.2008 auf den gesamten Anlagebetrag (und somit unlimitiert) erhöht. Eine höhere Einlagensicherung von bis zu 50.000 € gibt es auch für kleine und mittlere Firmen (KMUs, kleine Kapitalgesellschaften) bis 9,6 Mio € Umsatz, allerdings mit einen Selbstbehalt von 10%. Bei allen anderen juristischen Personen bleibt die bisherige Grenze von 20.000 € (mit 10% Selbstbehalt) unverändert bestehen. Große Kapitalgesellschaften bleiben wie bisher von der Einlagensicherung generell ausgenommen.

Im Börsegesetz wird der Finanzmarktaufsicht die Möglichkeit eingeräumt, Leerverkäufe oder derivative Verkaufspositionen in einzelnen Finanzinstrumenten mit Verordnung zu beschränken oder gänzlich zu untersagen.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)