Option bei internationaler Schachtelbeteiligung, 6/8

Als Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis wird festgelegt, dass die Option zur Steuerpflicht einer internationalen Schachtelbeteiligung zwingend in der Steuererklärung abzugeben ist (Angabe in der Körperschaftsteuererklärung K 1 und Abgabe der Beilage K 10).

Um Härtefälle zu vermeiden, kann innerhalb eines Monats ab Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung einer internationalen Schachtelbeteiligung die Option zur Steuerpflicht nachgeholt oder widerrufen werden.

Dem bisherigen Verständnis der Finanzverwaltung entsprechend wird überdies klargestellt, dass die einmal getroffene Option sich auch auf die Erweiterung einer bestehenden internationalen Schachtelbeteiligung erstreckt. 


Quelle: ÖGWT

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