Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern, 7/8

Seit 1.3.2014 können Zinsen und Lizenzgebühren steuerlich nicht mehr abgesetzt werden, wenn die Zinsen und Lizenzen bei der empfangenden Konzerngesellschaft entweder keiner Besteuerung oder einem Steuersatz bzw einer tatsächlichen Steuerbelastung von weniger als 10 % unterliegen. Mit der vorgesehenen Neuregelung soll klargestellt werden, dass bei Ermittlung der tatsächlichen Steuerbelastung auch Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind, die sich nicht ausschließlich auf Zinsen und Lizenzen beziehen.

Weiters soll das Abzugsverbot auch dann bestehen, wenn die empfangende Gesellschaft zwar keiner Nicht- oder Niedrigbesteuerung unterliegt, jedoch innerhalb von fünf Jahren eine Steuerrückerstattung (an die Gesellschaft oder an den Gesellschafter, wie zB in Malta)erfolgt, die dazu führt, dass die Steuerbelastung unter 10 % sinkt.


Quelle: ÖGWT

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