VfGH bestätigt Konzernausschluss bei Zinsenabzug

Mit dem BBG 2011 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen

im Zusammenhang mit dem konzerninternen Erwerb von Beteiligungen (also Erwerb von einer anderen Konzerngesellschaft oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter) ab dem Jahr 2011 wieder gestrichen. Der VfGH hat bestätigt, dass die Zurücknahme der Abzugsfähigkeit auch für bereits vor dem 1.1.2011 durchgeführte Erwerbe verfassungsrechtlich zulässig war, weil damit insbesondere missbräuchliche Gestaltungen verhindert werden sollen.
 
Quelle: ÖGWT

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