VfGH: Steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten gesetzwidrig
Wir möchten Sie informieren, dass der Vergassungsgerichthof mit Entscheidung vom 14. März (V 113/11-14) folgende Bestimmungen der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat:
-
die §§ 2 und 3 jeweils in der Stammfassung BGBl. II Nr. 227/1999
und in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001; -
die §§ 4 und 5 in der Stammfassung BGBl. II Nr. 227/1999;
-
§ 6 in der Stammfassung BGBl. II Nr. 227/1999 sowie in der
Fassung BGBl. II Nr. 416/2001 und in der Fassung BGBl. II Nr. 634/2003.
Auf der Homepage des VfGH (www.vfgh.gv.at) ist dazu ausgeführt:
„Der Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben, mit der die steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten ermöglicht wird. Vereinfacht gesagt, hat sich gezeigt, dass durch die Regelung ein Gewinnbetrag ermittelt wird, der in einer großen Anzahl von Fällen nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.“
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Höchstgericht der Bundesregierung eine Reparaturfrist gesetzt.
Quelle: Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 23.04.2012
„Der Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben, mit der die steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten ermöglicht wird. Vereinfacht gesagt, hat sich gezeigt, dass durch die Regelung ein Gewinnbetrag ermittelt wird, der in einer großen Anzahl von Fällen nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.“
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Höchstgericht der Bundesregierung eine Reparaturfrist gesetzt.
Quelle: Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 23.04.2012
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.