Termin 31.12.2008 – darauf sollten sie nicht vergessen!

  • Antrag auf Rückerstattung der Beiträge 2005 bei Mehrfachversicherung

Werden mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, so müssen auch mehrfach SV-Beiträge bezahlt werden. Allerdings ist dies mit der Höchstbeitragsgrundlage für die Kranken- und Pensionsversicherung (2005: € 50.820, 2006: € 52.500, 2007: € 53.760, 2008: € 55.020) begrenzt. Der Dienstnehmer kann sich Beiträge rückerstatten lassen, wenn die Summe der jährlichen Bezüge inklusive Sonderzahlungen die jährliche Höchstbeitraggrundlage überschritten hat. Der Antrag muss für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Zum 31.12.2008 läuft daher die Möglichkeit für 2005 ab. Die Rückerstattung der Pensionsversicherung ist seit einigen Jahren an keine Frist gebunden. Die Rückerstattung beträgt für die Krankenversicherung 4% und für die Arbeitslosenversicherung 3% des Überhangs über die Höchstbeitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung werden 11,4% erstattet.

  • Arbeitnehmerveranlagung 2003

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2008 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2003.

  • Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des FBiG 2008

Wenn Sie den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für 2008 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes eine Prognoserechnung erstellen. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 % Ihres prognostizierten Gewinnes 2008 erreichen bzw falls Sie im Jahr 2008 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere nutzen (siehe ausführlich dazu KlientenInfo Ausgabe 5/2008).

  • Option zur steuerbegünstigten Selbständigenvorsorge für Freiberufler und Bauern

Noch bis Ende 2008 können auch Bauern und Freiberufler (zB Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker) an der neuen Selbständigenvorsorge teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag bei der Vorsorgekasse ihrer Wahl stellen. Dann sind jährlich 1,53% der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundalge) an die Vorsorgekasse einzuzahlen (siehe ausführlich dazu KlientenInfo Ausgabe 5/2008).

 

Quelle: ÖGWT

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