Neue Rentenbarwertfaktoren ab 1.1.2009

Wegen der laufend steigenden Lebenserwartung hat das BMF per Verordnung neue Sterbewahrscheinlichkeiten veröffentlicht, die für die steuerliche Bewertung von Renten heranzuziehen sind. Die aus den Sterbewahrscheinlichkeiten resultierenden neuen Rentenbarwertfaktoren sind auf alle Vereinbarungen über Renten und dauernde Lasten anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen werden. In bestimmten Fälle sind sie auch für vor dem 1.1.2009 abgeschlossene Vereinbarungen anzuwenden.

 

Quelle: ÖGWT

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