AuftraggeberInnen-Haftung soll voraussichtlich ab 1.9.2009 wirksam werden
Wie in bereits in unserer Klienteninfo 4/2008 ausführlich dargestellt, wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen beschlossen. Die
Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannte Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen
(HFU-Gesamtliste) geführt wird oder
anderenfalls der Auftraggeber 20% des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) nicht an den Auftragnehmer, sondern an das Dienstleistungszentrum bei der WGKK überweist. Dieses Gesetz tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn die dafür notwendige technische Infrastruktur bei den Krankenversicherungsträgern vorhanden ist. Nach den derzeit vorliegenden Auskünften soll dies
voraussichtlich ab 1.9.2009 der Fall sein. Ein Antrag auf Aufnahme in die HFU-Gesamtliste soll erst ab Juni 2009 sinnvoll sein.
Quelle: ÖGWT
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