AuftraggeberInnen-Haftung soll voraussichtlich ab 1.9.2009 wirksam werden


Wie in bereits in unserer Klienteninfo 4/2008 ausführlich dargestellt, wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen beschlossen. Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauf­tragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannte Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird oder anderenfalls der Auftraggeber 20% des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) nicht an den Auftragnehmer, sondern an das Dienstleistungszentrum bei der WGKK über­weist. Dieses Gesetz tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn die dafür notwendige technische Infrastruktur bei den Krankenver­sicherungsträgern vorhanden ist. Nach den derzeit vorliegenden Auskünften soll dies voraussichtlich ab 1.9.2009 der Fall sein. Ein Antrag auf Aufnahme in die HFU-Gesamtliste soll erst ab Juni 2009 sinnvoll sein.

 

Quelle: ÖGWT

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