Highlights aus den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 - steuerwirksame Zuschreibung

Am 13.3.2013 hat das BMF die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) erlassen. Sie ersetzen die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001, welche aber für Veranlagungszeiträume bis 2012 dann anzuwenden sind, wenn sie im Einzelfall günstigere Regelungen vorgesehen haben. Das BMF hat sich zu neuen Körperschaftsteuerrichtlinien aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit entschlossen. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der KStR neu strukturiert und nach Ansicht des BMF insgesamt übersichtlicher gestaltet. Neben der neuen Strukturierung findet sich in den KStR 2013 auch eine Reihe von neuen Aussagen des BMF. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen aus den KStR 2013 sind folgende:

  • Das BMF hat seine Ansicht zur steuerwirksamen Zuschreibung nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung (welche nicht steuerwirksam war) nun auch in die KStR 2013 aufgenommen. Damit kollidiert die Ansicht der KStR 2013 mit Teilen der Fachwelt. Das BMF steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass es einen „allgemeinen Symmetriegrundsatz“, wonach steuerwirksame Zuschreibungen eine vorangegangene steuerwirksame Teilwertabschreibung voraussetzen, nicht gibt.

Quelle: ÖGWT

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