Highlights aus den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 - Präzisierung des Mantelkauftatbestands

Am 13.3.2013 hat das BMF die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) erlassen. Sie ersetzen die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001, welche aber für Veranlagungszeiträume bis 2012 dann anzuwenden sind, wenn sie im Einzelfall günstigere Regelungen vorgesehen haben. Das BMF hat sich zu neuen Körperschaftsteuerrichtlinien aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit entschlossen. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der KStR neu strukturiert und nach Ansicht des BMF insgesamt übersichtlicher gestaltet. Neben der neuen Strukturierung findet sich in den KStR 2013 auch eine Reihe von neuen Aussagen des BMF. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen aus den KStR 2013 sind folgende:

  • Die KStR 2013 nehmen auch eine Präzisierung des Mantelkauftatbestands vor. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird in den Vordergrund gerückt. Demnach liegt auch eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur einer Kapitalgesellschaft vor, wenn zwar die Geschäftsführung formal im Amt belassen wird, aber die tatsächlichen Entscheidungen durch neue (auch faktische) Geschäftsführer vorgenommen werden. Als Indizien für die tatsächliche Geschäftsführung wird die Geschäftsverteilung innerhalb des Geschäftsführungsorgans von den KStR 2013 genannt. Bei der Beurteilung der Änderung der wirtschaftlichen Struktur wird zwischen Vermögen und Tätigkeit unterschieden. Eine wesentliche Änderung kann bereits bei Änderung nur einer der beiden Strukturmerkmale vorliegen. Wesentlich soll dabei das „identitätsstiftende“ Strukturmerkmal sein. Bei Holdinggesellschaften soll daher auf das Vermögen, bei Produktionsbetrieben hingegen auf die Tätigkeit abgestellt werden.

Quelle: ÖGWT

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