Highlights aus den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 - Beteiligungserträge

Am 13.3.2013 hat das BMF die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) erlassen. Sie ersetzen die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001, welche aber für Veranlagungszeiträume bis 2012 dann anzuwenden sind, wenn sie im Einzelfall günstigere Regelungen vorgesehen haben. Das BMF hat sich zu neuen Körperschaftsteuerrichtlinien aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit entschlossen. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der KStR neu strukturiert und nach Ansicht des BMF insgesamt übersichtlicher gestaltet. Neben der neuen Strukturierung findet sich in den KStR 2013 auch eine Reihe von neuen Aussagen des BMF. Die für die Praxis wichtigsten Neuerungen aus den KStR 2013 sind folgende:

  • Im Bereich der Beteiligungserträge wurde die Änderung der Besteuerung der Portfoliodividenden eingearbeitet. Ergänzende Aussagen zum Methodenwechsel bei internationalen Schachtelbeteiligungen (infolge von überwiegenden Passiveinkünften und mangelnder vergleichbarer Besteuerung) wurden ebenfalls vorgenommen. 

Quelle: ÖGWT

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