Steuerlich absetzbare Spenden ab 1.1.2009
Auf der Homepage des BMF (
www.bmf.gv.at) wurde am 27.3.2009 eine Information zum Thema „Wissenswertes über die neue Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe“ veröffentlicht. Hier ein
Überblick über die steuerlich absetzbaren Spenden ab 1.1.2009:
Liste |
Liste NEU unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs- und Katastrophen-hilfe1) |
Liste NEU Sammelverein Mildtätigkeit, Entwicklungs- u Katastrophenhilfe1) |
|
Regelung gilt ab |
bereits vor 2009 |
1.1.2009 |
1.1.2009 |
absetzbar sindals Sonderausgaben oder Betriebsausgaben |
Geld- und Sachspenden |
Private: Geldspenden Unternehmen: |
Geldspenden |
Höchstbetrag |
10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte |
10% des Gesamtbetrages |
|
Höchstbetrag |
10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres |
10% des Gewinnes des |
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Listen werden veröffentlicht |
einmal jährlich (auf der BMF-Homepage) |
mindestens einmal jährlich (auf der BMF-Homepage) |
mindestens einmal jährlich (auf der BMF-Homepage |
Weitere begünstigte Spendenempfänger außerhalb der Liste |
ja, unmittelbar gesetzlich bestimmte Spendenempfänger, zB Universitäten, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts |
nein |
nein |
1) Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach §4 Abs.4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar, wenn sie mit einer Werbewirkung verbunden sind. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.
Quelle: ÖGWT
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