Steuerlich absetzbare Spenden ab 1.1.2009


Auf der Homepage des BMF ( www.bmf.gv.at) wurde am 27.3.2009 eine Information zum Thema „Wissenswertes über die neue Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe“ veröffentlicht. Hier ein Überblick über die steuerlich absetzbaren Spenden ab 1.1.2009:

Liste
Forschung und Erwachsenenbildung

Liste NEU

unmittelbare Mildtätigkeit, Entwicklungs- und Katastrophen-hilfe1)

Liste NEU

Sammelverein Mildtätigkeit, Entwicklungs- u Katastrophenhilfe1)

Regelung gilt ab

bereits vor 2009

1.1.2009

1.1.2009

absetzbar sindals Sonderausgaben oder Betriebsausgaben

Geld- und Sachspenden

Private: Geldspenden

Unternehmen:
Geld- und Sachspenden

Geldspenden

Höchstbetrag
Private Spenden

10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte
(mit Anrechnung von betrieblichen Spenden)

10% des Gesamtbetrages
der Vorjahreseinkünfte
(ohne Anrechnung von betrieblichen Spenden)

Höchstbetrag
betriebliche Spenden

10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres

10% des Gewinnes des
letzten Wirtschaftsjahres1)

Listen werden veröffentlicht

einmal jährlich (auf der BMF-Homepage)

mindestens einmal jährlich (auf der BMF-Homepage)

mindestens einmal jährlich (auf der BMF-Homepage

Weitere begünstigte Spendenempfänger außerhalb der Liste

ja, unmittelbar gesetzlich bestimmte Spendenempfänger, zB Universitäten, Museen von Körperschaften öffentlichen Rechts

nein

nein

1) Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach §4 Abs.4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar, wenn sie mit einer Werbewirkung verbunden sind. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)