Budgetbegleitgesetz 2009 - Einkommensteuerliche Änderungen 1/6

Arbeitnehmer, welche von ihrem Arbeitgeber den mit der Steuerreform 2009 eingeführten steuerfreien Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten erhalten (maximal € 500 pro Jahr und Kind für Kinder bis zum 10. Lebensjahr), sind verpflichtet, allfällige Änderungen der für die Steuerfreiheit maßgeblichen Verhältnisse innerhalb eines Monats dem Arbeitgeber zu melden. Der Arbeitgeber hat die geänderten Verhältnisse ab dem Zeitpunkt der Meldung zu berücksichtigen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Meldung ist der Arbeitnehmer für das betreffende Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagungstatbestand).

 

Quelle: ÖGWT

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