Budgetbegleitgesetz 2009 - Einkommensteuerliche Änderungen 6/6

Die Erstattung von Negativsteuerbeträgen (bei Arbeitnehmer- und Alleinverdienerabsetzbetrag) kann ab Inkrafttreten des BBG 2009 nur mehr im Wege der normalen Einkommen­steuerveranlagung (innerhalb von 5 Jahren) geltend gemacht werden. Das bisher vorgesehene gesonderte Verfahren (mit dem Formular E 5) läuft ersatzlos aus.

 

Quelle: ÖGWT

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