Budgetbegleitgesetz 2009 - Einkommensteuerliche Änderungen 6/6
Die Erstattung von Negativsteuerbeträgen (bei Arbeitnehmer- und Alleinverdienerabsetzbetrag) kann ab Inkrafttreten des BBG 2009 nur mehr im Wege der normalen Einkommensteuerveranlagung (innerhalb von 5 Jahren) geltend gemacht werden. Das bisher vorgesehene gesonderte Verfahren (mit dem Formular E 5) läuft ersatzlos aus.
Quelle: ÖGWT
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