Budgetbegleitgesetz 2009 - Einkommensteuerliche Änderungen 3/6

Die steuerliche Absetzbarkeit von Topfsonderausgaben (zB Prämien zu freiwilligen Renten- und Krankenversicherungen, Aufwendungen für die Wohnraumschaffung, Erwerb junger Aktien) wird derzeit ab einem Einkommen von € 36.400 bis € 50.900 auf Null eingeschliffen. Das obere Ende dieser Einschleifregelung wird rückwirkend ab 2009 an die neue Grenze für den 50%igen Spitzensteuersatz (gemäß Steuerreform 2009) angepasst und auf € 60.000 angehoben. Damit können ab 2009 auch Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen zwischen € 50.900 und € 60.000 noch Teilbeträge der Topfsonderausgaben steuerlich absetzen. Überdies bleibt bei der neuen Einschleifregelung im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage auch das Sonderausgabenpauschale von € 60 steuermindernd erhalten.


Quelle: ÖGWT

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