Beginn Anspruchverzinsung

Ab 1.10.2009 werden für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2008 Anspruchszinsen (derzeit 2,38%) verrechnet. Wer für 2008 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Achtung: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral: Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei.

 

Quelle: ÖGWT

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