Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1.1.2010

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde die EU-Richtlinie 2008/8/EG (Mehrwertsteuer-Paket) umgesetzt, die zu einer grundsätzlichen Neuregelung des Leistungsortes für grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie zu einer Vereinfachung des Vorsteuererstattungsverfahrens führt.

Die neuen Regelungen zum Leistungsort

Ab 1.1.2010 ist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Dienstleistung besteuert wird („Leistungsort“) zunächst danach zu unterscheiden, ob die Dienstleistung an einen Unternehmer ( Business to Business bzw B2B) oder eine Privatperson ( Business to Consumer bzw B2C) erbracht wird.

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Quelle: ÖGWT

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