Steuertipp für Arbeitnehmer: Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2006 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2009 - Tipp 1/3


Wer im Jahr 2006 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2009 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung). Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

 

Quelle: ÖGWT

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