Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009 zur Umsatzsteuer
Fallen bei einer
geschäftsleitenden Holding im Zusammenhang mit einem Beteiligungskauf Beratungskosten an, sind diese auf die Beteiligung zu aktivieren. Der
Vorsteuerabzug aus diesen Aufwendungen steht zu, wenn die Beteiligung dem Unternehmensbereich der geschäftsleitenden Holding zuzuordnen ist. Wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren wieder veräußert, muss die
Vorsteuer anteilig gem § 12 Abs 10 UStG
berichtigt und an das Finanzamt zurückbezahlt werden (dh mit je einem Fünftel pro Jahr der restlichen 5-Jahres-Frist).
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.