Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog 2009 zur Umsatzsteuer


Fallen bei einer geschäftsleitenden Holding im Zusammenhang mit einem Beteiligungskauf Beratungskosten an, sind diese auf die Beteiligung zu aktivieren. Der Vorsteuerabzug aus diesen Aufwendungen steht zu, wenn die Beteiligung dem Unternehmensbereich der geschäftsleitenden Holding zuzuordnen ist. Wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren wieder veräußert, muss die Vorsteuer anteilig gem § 12 Abs 10 UStG berichtigt und an das Finanzamt zurückbezahlt werden (dh mit je einem Fünftel pro Jahr der restlichen 5-Jahres-Frist).

 

Quelle: ÖGWT

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