Umsatzsteuer - Highlights – Salzburger Steuerdialog 2013
Erstellt von elixa Horn,
am 17.12.2013
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Stellt ein deutscher Dienstgeber seinem österreichischen Angestellten für seine Tätigkeit in Österreich einen Firmen-PKW, der auch privat verwendet werden darf, zur Verfügung, muss der deutsche Dienstgeber für den Sachbezug österreichische Umsatzsteuer entrichten, da eine langfristige Überlassung (Vermietung) eines Beförderungsmittels vorliegt, die am Wohnsitz des Dienstnehmers steuerpflichtig ist.
Voraussetzung für die Vergabe einer UID-Nummer ist das Vorliegen einer Adresse, an der die Tätigkeit ausgeübt wird. Liegt nur eine „Briefkastenadresse“ vor, kann dies zur Aberkennung der UID-Nummer führen. Quelle: ÖGWT
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