Körperschaftsteuer - Highlights – Salzburger Steuerdialog 2013

Wird eine Beteiligung veräußert und der Verkäufer behält sich vor, dass er neben dem Verkaufspreis auch noch eine Dividende erhält, stellt die Dividende wirtschaftlich betrachtet einen Teil des (bei Kapitalgesellschaften steuerpflichtigen) Veräußerungsgewinnes dar. Nur dann, wenn im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages bereits ein Gewinnverteilungsbeschluss vorliegt, ist die spätere Dividendenauszahlung bei der Verkäufer-Kapitalgesellschaft als steuerfreie Dividende zu behandeln. Diese Ansicht der Finanzverwaltung wurde bereits in die Körperschaftsteuerrichtlinien übernommen.

Quelle: ÖGWT

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