Neu ab 1.1.2010 - DB- und Kommunalsteuerpflicht für Reisespesen von Gesellschafter-Geschäftsführern 2/3

Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die an einen mit mehr als 25% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt werden, unterliegen bekanntlich der 3%igen Kommunal­steuer und dem 4,5%igen DB (zuzüglich rd 0,4% DZ). Nach einer bereits im Februar dieses Jahres ergangenen Entscheidung des VwGH gehören zu den diesen Abgaben in Höhe von rd 8% unterliegenden “sonstigen Vergütungen jeder Art” auch Vergütungen für die beim Gesell­schafter-Geschäftsführer angefallenen Betriebsausgaben, wie zB Kostenersatz für eine berufs­rechtlich vorgeschriebene Versicherung, Telefonkostenersatz und auch Reise­spesen­vergütungen!

Quelle: ÖGWT

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