Auslaufen der Landesabgabenordnungen und Integration in Bundesabgabenordnung
Mit 31.12.2009 sind die Bestimmungen der neun unterschiedlichen Landesabgabenordnungen ausgelaufen. Für sämtliche Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben gelten daher ab 1.1.2010 die Regelungen der Bundesabgabenordnung (BAO). Trotz der (erfreulichen) Vereinheitlichung des Verfahrensrechts bleiben einige Bestimmungen der BAO für Landes- und Gemeindeabgaben unanwendbar (wie zB das Rechtsmittelverfahren vor dem UFS, da die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Rechtsmittelbehörden der Länder und deren Verfahren nicht geändert wurden).
Quelle: ÖGWT
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